Polizeiruf 110: Eine andere Welt



Im Polizeiruf 110 „Eine andere Welt“ kehrt die Brandenburger Kommissarin Olga Lenski frisch zurück aus ihrer Babypause (die die Schauspielerin Maria Simon auch in Wirklichkeit eingelegt hatte). Der kriminalistische Alltag hat sie sofort wieder im Griff. Zusammen mit ihrem Kollegen Polizeihauptmeister Krause muss sie einen brutalen Mord aufklären.

Polizeiruf – Eine andere Welt -Vorschauvideo



Die 18-jährige Kristina, Tochter eines Fleischerehepaares, wird ermordet auf auf einem Schrottplatz aufgefunden. Bei der Obduktion findet die Gerichtsmedizin in ihrem Blut Spuren von Liquid Ecstasy, die auch allgemein als K.O.-Tropfen bekannt sind. Zudem wurde sie misshandelt und vergewaltigt, wahrscheinlich sogar von zwei Männern. Darüber hinaus war die junge Frau im zweiten Monat schwanger.

Trailer zum Polizeiruf „Eine andre Welt“ vom ORF



Zu Beginn ihrer Ermittlungen im Polizeiruf 110 „Eine andere Welt“ loten Lenski und Krause das familiäre Umfeld sowie den Freundeskreis der Toten aus. Erschüttert müssen die beiden feststellen, dass die Eltern so gut wie nichts darüber wissen, was ihre Tochter in ihrer Freizeit so getrieben hat. Ihre Freunde erweisen sich als schwer zugänglich, und auch deren Eltern sind völlig ahnungslos. Dass ihre Kinder Drogen nehmen, kommt ihnen gar nicht erst in den Sinn. Oder sie wollen es einfach nicht wahrhaben.

Troztdem finden Lenski und Krause bald heraus, dass Kristina am Abend vor ihrem Tod mit ihrer besten Freundin Hanna Löns und den beiden Schulkollegen Jan Gottsched und Dietrich „Ditsche“ Kummert ausgiebig in einem Club gefeiert hat. Dann wird ein ausgebranntes Auto gefunden. Vermutlich wurde Kristina mit diesem Wagen zum Schrottplatz gefahren. Wie sich nach einer kurzen Anfrage beim Straßenverkehrsamt herausstellt, gehört der Alfa Romeo Jans Vater, Prof. Henner Gottsched. Der Anwalt weiß aber angeblich nichts von der nächtlichen Spritztour seines Sohnes.

Jan und Ditsche sind nun dringend tatverdächtig. Als außerdem ihr Mitschüler Dennis aussagt, er habe die beiden jungen Männer und Kristina zusammen beim Verlassen des Clubs gesehen, ist im Polizeiruf 110 „Eine andere Welt“ für Olga Lenski der Fall klar. Sie ist überzeugt, dass Jan und Ditsche Kristina mit Liquid Ecstasy erst willenlos gemacht und dann in einem Separée des Clubs vergewaltigt haben. Dann sind sie mit dem Wagen von Jans Vater zu dem Schrottplatz gefahren, haben die junge Frau ermordet und auf dort abgelegt, während die bewusstlose Hanna in der Disco zurückblieb.

Jan und Ditsche werden festgenommen und kommen in Untersuchungshaft. Der Fall scheint gelöst und abgeschlossen zu sein. Dann aber tritt Anwalt Gottsched auf und durchkreuzt Olgas Pläne. Da sie sich zu sicher war, hat sie bei den Ermittlungen Fehler gemacht. Das rächt sich jetzt. Sie muss wieder von vorne anfangen.

Besetzung
Hauptkommissarin Olga Lenski – Maria Simon
Polizeihauptmeister Horst Krause – Horst Krause
Metzgermeister Michael Domke – Ronald Kukulies
seine Ehefrau Dörte Domke – Julia Blankenburg
Hanna Löns, Freundin des Opfers Kristina Domke – Lotte Flack
Hannas Mutter Barbara Löns – Christina Große
Hannas Vater Andreas Löns – Rainer Strecker
Prof. Henner Gottsched – Herbert Knaup
Jan Gottsched, Mitschüler von Kristina und Hanna – Jannik Schümann
Dietrich „Ditsche“ Kummert, ebenfalls Mitschüler – Max von der Groeben
Dennis Kuscinsky – Joel Basman
Nachtwächter Bogdan Kuljakow – Lenn Kudrjawizki
Olga Lenskis Freund Felix – Andreas Pietschmann
Staatsanwalt Brandt – Peter Becker
Richter – Stefan Mehren
Polizist Wolle – Fritz Roth
Dr. Stolte – Patrick von Blume
Discobesitzer – Marc Ben Puch
u.a.

Stab
Drehbuch – Clemens Murath
Regie – Nicolai Rohde
Kamera – Simon Schmejkal
Schnitt – Melanie Schütze
Szenenbild –
Musik – Stefan Will


6 Meinungen zum Polizeiruf 110: Eine andere Welt

  • Diethelm Glaser • am 24.12.12 um 11:51 Uhr

    Endlich einmal wieder ein „normaler“ Krimi und nicht so ein Schwachsinn wie bei den Münchenern!
    Solide Polizeiarbeit, zwar mit Fehlern, aber die sind menschlich!
    Der Film war stimmig, spannend und mit einem überraschenden Ende.
    Absolut sehenswert!
    q52

    Antworten
  • Derdiamant • am 25.12.12 um 6:33 Uhr

    Hallo zusammen,

    Ich fand den Krimi sehr spannend. Leider musste ich nach 2/3 zur arbeit und mir konnte bis jetzt niemand sagen wer der Mörder war. Könnte mir vielleicht jemand ne mail schicken? Wär voll cool
    Derdiamant(at)freenet.de

    Ich find nirgends im internet die lösung.

    Danke schon mal

    Markus

    Antworten
  • DoctorBike • am 28.12.12 um 18:06 Uhr

    Hallo Markus,

    der Jura-Professor und Vater eines der Hauptverdächtigen war der Täter (‚er hatte natürlich vorher ein Verhältnis mit dem Opfer‘).

    Gruss, Florian

    Antworten
  • Holger Schoppmeier • am 2.11.24 um 16:04 Uhr

    Dank „Kommissar Zufall“ in sehr guter Qualität entdeckt auf youtube.com/watch?v=t0DT5oKjn3g

    Sorry für die „besser-spät-als-nie“-Rückmeldung @ Derdiamant • am 25.12.12 um 6:33 Uhr + DoctorBike • am 28.12.12 um 18:06 Uhr:
    Kein Mord, sondern „unterlassene Hilfeleistung“ im Unglücksfall (hier mit Todesfolge – „… Sie hätten nur einen Notarzt rufen müssen“, HK Lenski zu Prof. Gottsched – nomen est omen bzgl. Gott + shed, englisch für „etwas verlieren“, z. B. “ to shed tears“ bzw. deutsch „scheiden“).

    Im Strafgesetzbuch findet sich der Tatbestand „“unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge“ zwar nicht im Wortlaut, lt. § 323c STGB aber dennoch als eine strafbare Handlung per Offizialdelikt, also von der Staatsanwaltschaft selbsttätig von Amts wegen mit dreijähriger Verjährungsfrist zu verfolgen, sh. fachanwalt.de/magazin/strafrecht/unterlassene-hilfeleistung (und nein, bin selbst kein Jurist, allerdings in mancher Rechtsfrage ein sehr interessierter Laie)

    Antworten
  • Der Fremde • am 2.11.24 um 22:29 Uhr

    @Holger Schoppmeier:

    An diese PR-Folge habe ich zwar kaum mehr Erinnerung, aber wenn Sie das Thema „Tötung durch Unterlassung“ interessiert, kann ich noch eine weitere Spielart einbringen: „Mord durch Unterlassung“ –> ein solcher liegt dann vor, wenn Täter und Opfer sich in einer ‚persönlichen Nahebeziehung‘ befanden, in welcher einer dem anderen zur Hilfeleistung verpflichtet ist; typisches Bsp., das im Jus-Studium vorgetragen wird: ‚Gefahren-Gemeinschaft‘ in einer Gruppe von Bergsteigern –> wenn einer dem anderen die Hilfe vorsätzlich verweigert, ist das ‚Mord (durch Unterlassung)‘. Wenn ein Bergsteiger bei einem ihm unbekannten Kollegen nichts tut, bloß ‚unterlassene Hilfeleistung‘!

    Ob im vorliegenden Fall eine solche ‚Nahebeziehung‘ zw. Täter und Opfer bestand, kann ich mangels genauer Kenntnis der Folge nicht beurteilen … 😉

    Antworten
  • Holger Schoppmeier • am 3.11.24 um 19:33 Uhr

    @Der Fremde:
    Danke für die relevante Ergänzung und das anschauliche Beispiel (bietet sich aus meiner Sicht doch mal direkt als Entwurf für einen eigenen Krimi an😇) , der Fall im gegenständlichen Polizeiruf ist sicherlich unter den Titel einer „persönlichen Nahbeziehung“ zu subsumieren …

    Diesen insofern m. E. zeitlos bedeutsamen Sachverhalt beurteile ich wie @Diethelm Glaser • am 24.12.12 um 11:51 Uhr, allerdings ausdrücklich bis auf dessen allgemeiner Pauschalaussage „…wie bei den Münchenern“ ohne jede weitere Konkretisierung.

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